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Projekt Kägiswil – Fakten und Hintergründe

Wegen der geplanten Pistenumrollung am Flughafen Zürich muss die Rega ihren heutigen Hauptsitz bis Ende 2030 aufgeben. Den neuen Hauptsitz mit Verwaltung, Helikopter-Instandhaltungsbetrieb sowie nationaler Luftrettungszentrale, möchte die Rega auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil realisieren.

In den letzten Wochen wurde in verschiedenen Medien der Eindruck erweckt, die Rega wolle die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) vom Standort Kägiswil verdrängen. Diese Darstellung ist falsch. Da die Rega Wert auf Transparenz legt, publizieren wir im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt und zum aktuellen Stand. Ziel ist, dass sich alle Interessierten – Bevölkerung, Medienschaffende, Politik sowie Gönnerinnen und Gönner – ein eigenes, faktenbasiertes Bild machen können. 

Einleitend gilt es folgendes festzuhalten: Die Rega hat Verständnis für die Enttäuschung der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW). Ihr jahrelanges Engagement für die Erhaltung der Piste respektive der Umnutzung in ein ziviles Flugfeld ist an fehlenden Zustimmungen von Landeigentümern gescheitert. Mit dem Scheitern des Umnutzungsverfahrens der FGOW hat die Rega aber nichts zu tun. Die Rega kam erst ins Spiel, als klar war, dass der zivile Flugbetrieb der FGOW in Kägiswil keine Zukunft hat, weil die dafür unabdingbare Zustimmung der Landeigentümer im Flugplatzperimeter fehlt.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung (1995) durfte der Platz nur provisorisch von der FGOW weiterbetrieben werden. Damit eine dauerhafte zivile Nutzung möglich ist, muss die FGOW beim Bund ein formelles Umnutzungsverfahren durchführen. Dafür werden die Zustimmung aller betroffenen Landeigentümer und die Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) benötigt. Die FGOW hätte dieses Gesuch seit 2013 einreichen sollen und tat dies schliesslich im 2021. Die erforderliche schriftliche Zustimmung der Landeigentümer konnte die FGOW bis dato aber nicht liefern. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Mai 2025 bestätigt, dass diese Zustimmung zwingend ist. Damit ist klar: Ohne Einverständnis der Landeigentümer kann der Flugplatz rechtlich gesehen nicht zivil weitergeführt werden (vgl. Medienmitteilung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Die FGOW zog das Urteil an das Bundesgericht weiter, dessen Entscheid noch aussteht.  

Die Rega hat zu Beginn geprüft, ob eine gemeinsame Nutzung möglich wäre. Doch die Gespräche mit den Landeigentümern haben klar gezeigt: Deren Zustimmung für eine Umnutzung ist abhängig vom Rückbau der Piste. Landeigentümer, Gemeinde und Kanton unterstützen das Rega-Projekt unter anderem deshalb, weil für den geplanten Helikopter-Instandhaltungsbetrieb und für den Hauptsitz der Rega keine Piste benötigt wird, sondern nur einzelne Helikopterlandeplätze. Eine Mehrfachnutzung, für die weiterhin eine Piste benötigt würde und für die zusätzliches Kulturland benötigt würde, würde am fehlenden Einverständnis der Landeigentümer scheitern und der Aviatikstandort Kägiswil komplett verschwinden.

Der heutige für die Erfüllung ihrer Aufgabe perfekte Standort der Rega am Flughafen Zürich muss aufgrund der geplanten Pistenumrollung bis Ende 2030 aufgegeben werden. Die Rega benötigt daher einen neuen Hauptsitz mit Verwaltung, nationaler Luftrettungszentrale und Helikopter-Instandhaltungsbetrieb. 

Die Rega prüft aktuell zwei Möglichkeiten für die neue «Homebase» der drei Ambulanzjets sowie für die Mitarbeitenden des Jet-Betriebs: Einen anderen Standort am Flughafen Zürich mit direktem Pistenanschluss sowie einen Standort am Flughafen Bern-Belp. 

Kägiswil bietet aus mehreren Gründen optimale Voraussetzungen: 

  • Es handelt sich um ein bestehendes Flugfeld, das im Sachplan Infrastruktur des Bundes eingetragen ist, für welches bereits heute 1000 Helikopterflüge bewilligt sind und im Rahmen eines Umnutzungsverfahren in ein ziviles Helikopterflugfeld umgewandelt werden kann. 
  • Die Landeigentümer, die Gemeinde Sarnen und der Kanton Obwalden unterstützen das Rega-Projekt ausdrücklich. 
  • Das Gelände bietet genügend Platz für Hangar, Werkstätten und die Einsatzzentrale, ohne die Bevölkerung oder Umwelt übermässig zu belasten. 
  • Die Rega wäre Eigentümerin der Infrastruktur und würde dank einer sehr langfristigen Vertragsdauer des Baurechts langfristig Planungssicherheit für diese grosse Investition erhalten. 
  • Das Projekt erlaubt gleichzeitig eine Rückführung von Flächen in Kulturland und die Umsetzung von Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen – ein zusätzlicher ökologischer Nutzen und eine erhöhte Lebensqualität für die Region. 

Nein. Die Rega wird in Kägiswil keine Einsatzbasis, sondern den Hauptsitz mit Helikopter-Instandhaltungsbetrieb, Verwaltung und nationaler Luftrettungszentrale bauen. Der Instandhaltungsbetrieb ist quasi die «Garage», wo der geplante «Service» für alle Rega-Helikopter stattfinden wird. Die dafür nötigen, sogenannten Werkflüge finden von Montag bis Freitag zu Bürozeiten statt. Ausnahmen gäbe es bei Überflügen im Rahmen von unvorhergesehenen Wartungsereignissen, die dringend ausgeführt werden müssen, um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung aus der Luft für die Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. 

Ein anderer Standort am Flughafen Zürich kommt für einen Umzug des gesamten Hauptsitzes inklusive Verwaltung und Jet- sowie Helikopter-Instandhaltungsbetrieb aus verschiedenen Gründen aktuell nicht in Frage. Aufgrund laufender Abklärungen können wir auf die Hintergründe zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher eingehen. Grundsätzlich gibt es bei der Evaluation von Rega-Standorten und der Beurteilung der Optionen unterschiedliche Kriterien, die es zu gewichten gilt: Dazu gehören aviatische Infrastrukturen (wie z.B. Anflugverfahren), die Platz- und Eigentumsverhältnisse (Miete, Baurecht oder Eigentum), die Flexibilität betreffend betrieblicher Abläufe (siehe z.B. Situation mit Zollkontrollen für Personal der Einsatzbasen Genf/Basel), die Vertragsdauer sowie – als eine von Gönnerinnen und Gönnern finanzierte, gemeinnützige Stiftung – selbstverständlich auch die Höhe der zu tätigenden Investitionen und allfälliger Mietkosten am Standort.

Dübendorf war in der Vergangenheit tatsächlich eine Option, welche die Rega mit Hochdruck verfolgt hat. Aber der Bund hat das Umnutzungsverfahren des Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld gestoppt (siehe Medienmitteilung des Bundes von 14.10.2020).  

Selbstverständlich hat die Rega jedes Flugfeld in der Schweiz eingehend geprüft. Bei der Evaluation von Standorten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: die aviatische Infrastruktur, Platz- und Eigentumsverhältnisse, die Flexibilität für betriebliche Abläufe, die Vertragsdauer sowie die Höhe von Investitionen und Mietkosten. Als gemeinnützige Stiftung sind wir unseren Gönnerinnen und Gönnern verpflichtet, mit den Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Kägiswil erfüllt diese Kriterien in einer Art und Weise, die uns erlaubt, Hauptsitz mit Verwaltung sowie Helikopterinstandhaltung für die nächsten Jahrzehnte sicherzustellen.  

Das BAZL, armasuisse und der Kanton Obwalden führen derzeit gemeinsam den Planungsprozess weiter. Die Rega arbeitet parallel daran, das Baugesuch vorzubereiten. Ziel ist, dass der neue Hauptsitz bis Ende 2030 bezugsbereit ist. Armasuisse hat der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt. Das bedeutet, die FGOW kann den Flugplatz während der Planungsphase ein weiteres Jahr nutzen. 

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