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Kuhtransport mit Helikopter

Lufttransporte für Bergbauern

Die Rega übernimmt die Organisation von Helikoptertransporten für die Berglandwirtschaft - überall dort, wo kein anderes Transportmittel eingesetzt werden kann.

Alarmnummer

Alarmnummer speziell für Tiertransporte:

058 654 39 40

Angaben für den Tiertransport durch die Rega

Angaben an die Einsatzzentrale der Rega

  • Kontaktperson: Hirt bzw. Hirtin, Alpmeister bzw. -meisterin etc.

  • Aufnahmeort: Gemeinde

  • Dringlichkeit: verstiegenes, verletztes, erkranktes oder totes Nutztier?

Die Rega gibt den Auftrag an ein kommerzielles Helikopter-Transportunternehmen weiter, welches sich mit der Kontaktperson in Verbindung setzt.

 

Angaben an das Helikopter-Transportunternehmen

  • Aufnahmeort: Gemeinde, Alpname, Koordinaten, Geländebeschaffenheit, Hindernisse

  • Abladeort: Gemeinde, Lokalität, Koordinaten, Hindernisse

  • Tierkadaver müssen gut sichtbar markiert werden.

 

 Transport von Nutztieren während der Alpsommerung

Transportbedürfnisse sollen dem für die Alp zuständigen Kontrolltierarzt gemeldet werden. Dieser entscheidet über die Transportfähigkeit des Nutztieres im Einklang mit den Tierschutzbestimmungen oder über eine allfällige Tötung vor dem Transport.

Lebend geflogen werden nur:

  • Leicht verletzte, noch stehende Nutztiere

  • Verstiegene und kranke Nutztiere

 

Keine Tierquälerei zugunsten einer Verwertbarkeit des Fleisches

Verletzte, nicht transportfähige Nutztiere sind nach Rücksprache mit dem Tierarzt oder der Tierärztin vor dem Transport an Ort und Stelle fachgerecht zu töten.

 

Transport des Tierarztes auf die Alp

In Notfällen, bei denen das Nutztier voraussichtlich auf der Alp bleibt, sowie zur fachgerechten Tötung eines Nutztieres wird der Tierarzt bzw. die Tierärztin vor Ort transportiert. Aggressive oder eingeklemmte Nutztiere werden nur unter Beizug eines Tierarztes oder einer Tierärztin geflogen.

 

 Transport von Tierkadavern

Tierkadaver sind der zuständigen Instanz der Alpgemeinde zu melden. Diese gibt den Entsorgungsauftrag an die Rega weiter.

 

Lufttransportkosten (Rega)

Sofern die Tiereigentümer natürliche Personen und Gönnerin oder Gönner sind (CHF 40.–/Jahr), kann die Rega die Kosten für Flüge zur Bergung von verletztem, erkranktem oder totem Nutztier bis zur nächsten, mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle erlassen, falls Versicherungen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.

Bedingungen für den Kostenerlass:

  • Bei Betriebsgemeinschaften muss jeder einzelne Tiereigentümer Gönner oder Gönnerin (CHF 40.–) sein.

  • Der Tiertransport muss durch die Einsatzzentrale der Rega organisiert worden sein.

 

Weitere Leistungen

  • Nutztierherden: Die Rega hilft auch, wenn ganze Herden in Not sind. Dann können Hirten, Futter oder benötigtes Material zur Herde geflogen werden.

  • Notsituationen: Die Rega trägt zur Entschärfung von Notsituationen nach Elementarereignissen bei (z.B. bei ausserordentlichem Schneefall).

 

❌ Folgende Flüge können nicht durchgeführt werden

  • Suchflüge

  • Nachteinsätze

  • Einsätze mit erhöhter Gefahr für die Besatzungen