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Eine lächelnde junge Frau mit Headset sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Computer.

Unser Service für Gönnerinnen und Gönner

Gönnerportal

Dank unserem Gönnerportal können Sie Anpassungen in Ihren Daten bequem und unkompliziert selbst vornehmen oder prüfen, ob Sie die Rechnung bezahlt haben.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

  • Adressänderung vornehmen

  • Personendaten anpassen

  • Neue Gönnerschaft abschliessen

  • Gönnerstatus einsehen

  • Gönnerschaft abmelden

  • Rega-Magazin und Newsletter abonnieren oder abbestellen

  • Rechnungskopie herunterladen

  • Spendenbescheinigung herunterladen

Wichtiger Hinweis: Damit das Login aufs Gönnerportal funktioniert, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst einmalig registrieren (siehe Link im nächsten Schritt). Verwenden Sie dazu bitte den Registrierungscode auf Ihrem Gönnerdatenblatt.

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Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Contact Centers helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

 Tel. 0844 834 844
für Anrufe aus der Schweiz (zum Lokaltarif)

 Tel. +41 44 654 32 22
für Anrufe aus dem Ausland

Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr.

Fragen und Antworten zum Thema Gönnerschaft und Spenden

Wählen Sie das Themengebiet für Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Informationen.

  • Ohne Gönnerinnen und Gönner gäbe es keine Rega. Nur mit deren Unterstützung kann die Rega schweizweit die medizinische Grundversorgung aus der Luft sicherstellen und im Notfall innerhalb von wenigen Minuten bei Patienten eintreffen. Die Gönnerinnen und Gönner sorgen also mit ihren Beiträgen dafür, dass ihnen im Notfall rasch geholfen werden kann. Das ist der primäre Nutzen einer Gönnerschaft.

    Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern gemäss den Gönnerbestimmungen aber auch die Kosten für Einsätze erlassen, falls keine Versicherung dafür aufkommen muss. Und sie tut es auch: Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsätze, die nicht von Versicherungen übernommen werden.

    Bei medizinischen Problemen im Ausland werden Gönnerinnen und Gönner von den Rega-Beratungsärzten beraten. Sieht der Rega-Beratungsarzt den Rücktransport als medizinisch indiziert an, übernimmt die Einsatzleiterin die Organisation der Repatriierung – sei es mit einem unserer Ambulanzjets oder einem Linienflugzeug. Auch hier erlässt die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern diejenigen Kosten, für die kein Versicherer aufkommen muss.

  • Die Einsatzkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Einsatzes und der benötigten Einsatzmittel und -kräfte. Allgemein gilt: Je komplexer ein Einsatz ist und je länger er dauert, desto höher fallen die Kosten aus. Ein Einsatz eines Rega-Helikopters kostet im Schnitt rund 4500 Franken, ohne die Hilfe von zusätzlichen Fachspezialisten wie den Bergrettern der Alpinen Rettung Schweiz. Für aufwändige Einsätze, wie beispielsweise Such- oder Lawineneinsätze mit vielen Einsatzkräften, können durchaus Kosten von mehreren zehntausend Franken anfallen. 

    Eine Repatriierung mit dem Rega-Jet hängt von der Flugzeit ab. Eine Repatriierung aus Thailand beispielsweise kostet mehr als 100 000 Franken, eine aus Spanien ungefähr 30 000 Franken.

  • Die Rega wird häufig mit Unfällen in Verbindung gebracht, aber in fast der Hälfte aller Helikopter-Einsätze helfen die Rega-Crews einem Patienten der akut erkrankt ist, also beispielweise bei einem Herz-Kreislauf-Problem oder einem Hirnschlag. Bei Erkrankungen gelten andere Versicherungsleistungen als bei einem Unfall. 

    Für Personen, die über die Krankenkasse versichert sind, übernimmt die Krankenkasse bei einer anerkannten Rettung 50% der Kosten, jedoch maximal 5000 CHF pro Jahr. 

    Wenn eine erwerbstätige Person verunfallt und der Unfall anerkannt wird, übernimmt die Unfallversicherung in den allermeisten Fällen 100% der Rettungskosten.

    In mehreren hundert Einsätzen pro Jahr retten wir aber auch Menschen in Not, die weder verletzt noch erkrankt sind, beispielsweise weil sie sich verstiegen haben oder weil eine Suchaktion nach ihnen ausgelöst wurde. Diese Kosten übernimmt oft keine Versicherung.

    Grundsätzlich profitiert die ganze Schweizer Bevölkerung von einer Gönnerschaft, weil diese überhaupt erst dafür sorgt, dass es die Rega gibt und dass dadurch im Notfall medizinische Hilfe aus der Luft verfügbar ist. Auf jeder der schweizweit 14 Einsatzbasen sind rund um die Uhr eine Notärztin, ein Pilot und eine Rettungssanitäterin sowie ein Rettungshelikopter einsatzbereit. Diese so genannte Vorhalteleistung kann die Rega nur dank Gönnerinnen und Gönnern finanzieren. Auch die Hilfe der Rega im Ausland ist nur dank Gönnerinnen und Gönnern möglich.

  • Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsatzkosten, die nicht von Versicherungen übernommen wurden. Die Rega ist aber keine Versicherung, sondern eine gemeinnützige und private Stiftung. Der Gönnerbeitrag ist rechtlich gesehen eine Spende, und der Kostenerlass gewährt die Rega ohne Rechtspflicht, daher auch die «Kann-Formulierung» in den Bestimmungen. Im Gegensatz zu einer Versicherung kennt die Rega keine Ausschlüsse, wie zum Beispiel vorbestehende Krankheiten. 

  • Wer die Kosten übernimmt, wird im Nachgang zu einem Einsatz geprüft. Grundsätzlich bezahlen diejenigen Personen, respektive deren Versicherungen, die effektiv gerettet wurden. Muss kein Versicherer für die Einsatzkosten aufkommen, so kann die Rega gemäss Gönnerbestimmungen ihren Gönnerinnen und Gönner als Dank die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen erlassen. 

  • Ja, Sie können sich ins Gönnerportal einloggen und Ihre Daten selbst anpassen.

  • Im Gönnerportal können Sie Anpassungen an Ihren Daten selbst vornehmen, überprüfen, ob die Gönnerschaft bezahlt ist, eine Spendenbescheinigung herunterladen und eine Gönnerschaft abschliessen oder abmelden.

  • Bitte wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Im Gönnerportal informiert der Status neben dem Namen der Gönnerin bzw. des Gönners darüber, ob die Gönnerschaft bereits bezahlt ist.

  • Den Registrierungs-Code finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt. Falls Sie keinen Code zur Hand haben, können Sie sich mit Ihren Personendaten registrieren oder sich ans Contact Center wenden: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Sie können sich den Code nochmals senden lassen. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Der Login-Code ist 24 Stunden gültig. Bei Fragen wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Ja, die Rega stellt sicher, dass die Personendaten der Gönnerinnen und Gönner vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zu den Datenschutzbestimmungen.

  • Die Gönnernummer finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt oder dem Gönnerausweis.

  • Über den Link rega.ch/login

  • Jede erwachsene Person muss eine Gönnerschaft von CHF 40.– abschliessen. Kinder sind ebenfalls anzumelden. Deren Gönnerschaft ist kostenlos. Die Unterlagen werden wir Ihnen gesammelt zustellen.   

  • Nach einem Rettungseinsatz oder bei einer Repatriierung überprüft die Rega, ob die Patientin oder Patient eine Gönnerschaft abgeschlossen hat. Die Daten werden u.a. zu diesem Zweck erhoben. Ausserdem verwendet die Rega die Gönnerdaten, um altersgerecht über ihre Tätigkeit zu informieren.

  • Als Luftrettungsorganisation nimmt die Rega in der Schweiz eine staatliche Aufgabe wahr, ohne vom Staat dafür finanziell unterstützt zu werden. Deshalb ist die Rega auf ihre Gönnerinnen und Gönner angewiesen. Um jedoch die schnelle und unkomplizierte Hilfe aus der Luft dauerhaft zu garantieren, benötigt die Rega zusätzlich Menschen, welche die Rega solidarisch unterstützen. Sei es durch Spenden, sei es durch Erbschaften und Legate.

  • Ihre Gönnerschaft tritt mit der Einzahlung in Kraft und erlischt bei Nichterneuerung am 15. Mai des darauffolgenden Jahres. Der Zeitpunkt der Bezahlung hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit der Gönnerschaft.

  • Neue Gönnerinnen und Gönner können per Kreditkarte über die Webseite (Rubrik «Gönner werden») zahlen. Bestehende Gönnerinnen und Gönner erhalten mit der Rechnung einen QR-Code für eine Online-Zahlung (mit Kreditkarte u.a.).

  • Ihre in diesem Jahr erneuerten Ausweise sind noch bis zum 15. Mai des kommenden Jahres gültig. Die Einzahlungsscheine für die Erneuerung werden jedes Jahr während der Monate Januar und Februar zugestellt.

  • Die Anrufe auf die Telefonnummer 0844 834 844 werden zum Preis von 7.5 Rappen (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Minute verrechnet, unabhängig vom Ort innerhalb der Schweiz. Falls Sie aus dem Ausland auf die Telefonnummer +41 44 654 32 22 anrufen, gelten die Tarife des entsprechenden Landes.

  • Die Gönner-Unterlagen werden vollständig an die zahlende Person geschickt – somit erhält auch diese Person die Ausweise für die begünstigten Personen. Einzige Ausnahme bildet die allererste Zustellung des Gönnerausweises an einen begünstigten Neugönner, wenn dies bei der Online-Anmeldung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens so gewünscht wurde.

  • Die Daten für den Rechnungsversand werden jeweils im Dezember aufbereitet. Aufgrund der grossen Anzahl Gönnerinnen und Gönner können Druck und Versand der Unterlagen bis zu drei Monate dauern.

  • Bitte loggen Sie sich ins Gönnerportal ein, damit Sie die Adressänderung direkt vornehmen können.

  • Auf dem Gönnerdatenblatt sind die persönlichen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben. Sollten Angaben darauf nicht korrekt sein, zum Beispiel weil Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind, ist das kein Grund zur Sorge: Ihre Gönnerschaft ist davon nicht beeinträchtigt. Wir bitten Sie aber, Ihre Daten via Gönnerportal zu aktualisieren.

  • Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.

  • Nein. Die Frage einer bestehenden Gönnerschaft stellt sich erst im Nachhinein bei der Kostenregelung.

  • Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.

  • Nein, denn die Rega bezweckt, in Not geratenen und hilfsbedürftigen Menschen zu helfen. Deswegen operiert sie mit qualitativ hoch stehenden Mitteln und einer ausgebildeten Besatzung mit Notarzt. Ein Rega-Einsatz gilt somit grundsätzlich Menschen. Für die Rettung von Tieren (mit Ausnahme der Nutztiere in der Berglandwirtschaft) sind andere Organisationen zuständig.

  • Die Gönnerschaft gilt für Nutztiere, solange die Eigentümerin oder der Eigentümer natürliche Personen und Gönnerinnen und Gönner der Rega sind.

  • Pro Person ist eine Gönnerschaft abzuschliessen: Für die erwachsenen Personen je eine Gönnerschaft von CHF 40.– und für die Kinder unter 18 Jahren eine Gönnerschaft, die kostenlos ist.

  • Auch wenn die Kinder nicht den gleichen Wohnsitz haben wie die Eltern, kann die Gönnerschaft weiterhin von den Eltern bezahlt werden. Für die Kinder sollen die Eltern eine eigene Adresse angeben.

  • Nein, die Gönnerschaft wird automatisch in eine kostenpflichtige Gönnerschaft umgewandelt. Erwachsene ab 18 Jahre können dann entscheiden, ob sie für diese Gönnerschaft aufkommen möchten.

  • Nein. Eine Gönnerschaft ist persönlich. Jedoch unterstützt die Rega die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des vom Bundesamt für Sport BASPO betriebenen Sportförderprogramms Jugend und Sport (J+S). Die Teilnehmenden (im J+S-Alter) eines Lagers von Jugend+Sport in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten während der Dauer des Lagers als Gönner der Rega. Die Teilnehmenden müssen dazu vor Beginn des Anlasses in der Sportdatenbank erfasst werden.

  • Nein. In diesem Fall sind die Kosten einer Repatriierung nicht Bestandteil der Gönnervorteile. Die vollumfänglichen Gönnervorteile gelten für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Auslandschweizer.

  • Ja, jeder Solidaritätsbeitrag ist eine wertvolle Unterstützung für den Betrieb einer kompetenten und professionellen Luftrettung im In- und Ausland. Weiterführende Informationen finden Sie in den Gönnerbestimmungen.

  • Als Rettungsorganisation ist die Rega in der Lage, nur einem definierten Personenkreis ihre begrenzten Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies im Unterschied zu einem Versicherer, der zu solchen Leistungen verpflichtet ist. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden als Gönner der Rega die Kosten für Rettungsflüge in der Schweiz erlassen (Transporte in das nächstgelegene Spital).

  • Ihr Freund kann jederzeit Rega-Gönner werden. Ist er Gönner der Rega und hält sich in der Schweiz auf, geniesst er die vollen Gönnervorteile der Luftrettung innerhalb der Schweiz (für die Luftrettung gelten die Landesgrenzen). Was die Gönnervorteile für Rückführungen aus dem Ausland betrifft, gelten diese ausschliesslich für Gönnerinnen und Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von deren Nationalität) sowie für Auslandschweizer. Repatriierungsflüge im Ausland sind zwar möglich, jedoch mit Kosten verbunden, welche die Rega nicht übernehmen kann.

  • Ja. Sie können unser Contact Center telefonisch (0844 834 844 für Anrufe aus der Schweiz zum Lokaltarif / +41 44 654 32 22 für Anrufe aus dem Ausland) kontaktieren und uns die Angaben der zu beschenkenden Person mitteilen. Die Unterlagen für die Gönnerschaft werden Ihnen oder der zu beschenkenden Person in Geschenkform direkt zugestellt.

  • Sie können den Gönnerbeitrag für jede Person entrichten, unabhängig davon, ob die Person bei Ihnen wohnt oder nicht.

  • Nein. Eine lebenslange Gönnerschaft ist nicht möglich. Die Gönnerinnen und Gönner entscheiden jedes Jahr aufs Neue, ob sie der Rega weiterhin ihr Vertrauen schenken wollen. 

  • Ja, die Rega-Gönnerschaft gilt auch für Einsätze, die im Kanton Wallis durch die dortigen Rettungsorganisationen geflogen werden. Für Rega-Gönnerinnen und Rega-Gönner ändert sich an den Gönnerbestimmungen dadurch nichts.

  • Nein. Nur SAC-Jugendmitglieder bis 22 Jahre sind gleichzeitig auch Rega-Gönner.

  • Kinder und Jugendliche können sich bis zum 18. Altersjahr für eine Gönnerschaft registrieren, die kostenlos ist. Jugendliche ab 18 Jahren gelten als Erwachsene, die sich für eine Gönnerschaft (CHF 40.–) anmelden können.

  • Nein. Für das Steueramt genügt das Einreichen der Zahlungskopie (auch Auszug der Internet-Zahlung).

  • Nein. Die Rega ist eine gemeinnützige und private Stiftung, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Gönnerbeitrag ist eine Spende. Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.

  • Wir verstehen den Wunsch, vollständig auf digitale Medien umzusteigen. Aktuell versenden wir den Gönnerausweis weiterhin in Papierform an alle unsere Gönnerinnen und Gönner. Zusätzlich bieten wir den digitalen Ausweis an, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Wir prüfen derzeit, ob wir künftig die Möglichkeit anbieten können, auf die Papierversion zu verzichten. Sobald diese Option verfügbar ist, werden wir Sie informieren.

Ratgeber

Was muss ich vor einer Reise oder der Badesaison beachten? Wie verhalte ich mich bei einem Notfall wie einer Verbrennung oder einem Lawinenunglück? Antworten auf diese Fragen und viele weitere nützliche Tipps finden Sie in unseren Ratgeber-Artikeln.