Schweizerische Rettungsflugwacht Rega, zur Startseite

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Fragen und Antworten

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  • Die Einsatzkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Einsatzes und der benötigten Einsatzmittel und -kräfte. Allgemein gilt: Je komplexer ein Einsatz ist und je länger er dauert, desto höher fallen die Kosten aus. Ein Einsatz eines Rega-Helikopters kostet im Schnitt rund 4500 Franken, ohne die Hilfe von zusätzlichen Fachspezialisten wie den Bergrettern der Alpinen Rettung Schweiz. Für aufwändige Einsätze, wie beispielsweise Such- oder Lawineneinsätze mit vielen Einsatzkräften, können durchaus Kosten von mehreren zehntausend Franken anfallen. 

    Eine Repatriierung mit dem Rega-Jet hängt von der Flugzeit ab. Eine Repatriierung aus Thailand beispielsweise kostet mehr als 100 000 Franken, eine aus Spanien ungefähr 30 000 Franken.

  • Ohne Gönnerinnen und Gönner gäbe es keine Rega. Nur mit deren Unterstützung kann die Rega schweizweit die medizinische Grundversorgung aus der Luft sicherstellen und im Notfall innerhalb von wenigen Minuten bei Patienten eintreffen. Die Gönnerinnen und Gönner sorgen also mit ihren Beiträgen dafür, dass ihnen im Notfall rasch geholfen werden kann. Das ist der primäre Nutzen einer Gönnerschaft.

    Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern gemäss den Gönnerbestimmungen aber auch die Kosten für Einsätze erlassen, falls keine Versicherung dafür aufkommen muss. Und sie tut es auch: Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsätze, die nicht von Versicherungen übernommen werden.

    Bei medizinischen Problemen im Ausland werden Gönnerinnen und Gönner von den Rega-Beratungsärzten beraten. Sieht der Rega-Beratungsarzt den Rücktransport als medizinisch indiziert an, übernimmt die Einsatzleiterin die Organisation der Repatriierung – sei es mit einem unserer Ambulanzjets oder einem Linienflugzeug. Auch hier erlässt die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern diejenigen Kosten, für die kein Versicherer aufkommen muss.

  • Wer die Kosten übernimmt, wird im Nachgang zu einem Einsatz geprüft. Grundsätzlich bezahlen diejenigen Personen, respektive deren Versicherungen, die effektiv gerettet wurden. Muss kein Versicherer für die Einsatzkosten aufkommen, so kann die Rega gemäss Gönnerbestimmungen ihren Gönnerinnen und Gönner als Dank die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen erlassen. 

  • Nein. Die Frage einer bestehenden Gönnerschaft stellt sich erst im Nachhinein bei der Kostenregelung.

  • Jede erwachsene Person muss eine Gönnerschaft von CHF 40.– abschliessen. Kinder sind ebenfalls anzumelden. Deren Gönnerschaft ist kostenlos. Die Unterlagen werden wir Ihnen gesammelt zustellen.   

  • Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsatzkosten, die nicht von Versicherungen übernommen wurden. Die Rega ist aber keine Versicherung, sondern eine gemeinnützige und private Stiftung. Der Gönnerbeitrag ist rechtlich gesehen eine Spende, und der Kostenerlass gewährt die Rega ohne Rechtspflicht, daher auch die «Kann-Formulierung» in den Bestimmungen. Im Gegensatz zu einer Versicherung kennt die Rega keine Ausschlüsse, wie zum Beispiel vorbestehende Krankheiten. 

  • Die Rega wird häufig mit Unfällen in Verbindung gebracht, aber in fast der Hälfte aller Helikopter-Einsätze helfen die Rega-Crews einem Patienten der akut erkrankt ist, also beispielweise bei einem Herz-Kreislauf-Problem oder einem Hirnschlag. Bei Erkrankungen gelten andere Versicherungsleistungen als bei einem Unfall. 

    Für Personen, die über die Krankenkasse versichert sind, übernimmt die Krankenkasse bei einer anerkannten Rettung 50% der Kosten, jedoch maximal 5000 CHF pro Jahr. 

    Wenn eine erwerbstätige Person verunfallt und der Unfall anerkannt wird, übernimmt die Unfallversicherung in den allermeisten Fällen 100% der Rettungskosten.

    In mehreren hundert Einsätzen pro Jahr retten wir aber auch Menschen in Not, die weder verletzt noch erkrankt sind, beispielsweise weil sie sich verstiegen haben oder weil eine Suchaktion nach ihnen ausgelöst wurde. Diese Kosten übernimmt oft keine Versicherung.

    Grundsätzlich profitiert die ganze Schweizer Bevölkerung von einer Gönnerschaft, weil diese überhaupt erst dafür sorgt, dass es die Rega gibt und dass dadurch im Notfall medizinische Hilfe aus der Luft verfügbar ist. Auf jeder der schweizweit 14 Einsatzbasen sind rund um die Uhr eine Notärztin, ein Pilot und eine Rettungssanitäterin sowie ein Rettungshelikopter einsatzbereit. Diese so genannte Vorhalteleistung kann die Rega nur dank Gönnerinnen und Gönnern finanzieren. Auch die Hilfe der Rega im Ausland ist nur dank Gönnerinnen und Gönnern möglich.

  • Ihr Freund kann jederzeit Rega-Gönner werden. Ist er Gönner der Rega und hält sich in der Schweiz auf, geniesst er die vollen Gönnervorteile der Luftrettung innerhalb der Schweiz (für die Luftrettung gelten die Landesgrenzen). Was die Gönnervorteile für Rückführungen aus dem Ausland betrifft, gelten diese ausschliesslich für Gönnerinnen und Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz (unabhängig von deren Nationalität) sowie für Auslandschweizer. Repatriierungsflüge im Ausland sind zwar möglich, jedoch mit Kosten verbunden, welche die Rega nicht übernehmen kann.

  • Als Rettungsorganisation ist die Rega in der Lage, nur einem definierten Personenkreis ihre begrenzten Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies im Unterschied zu einem Versicherer, der zu solchen Leistungen verpflichtet ist. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden als Gönner der Rega die Kosten für Rettungsflüge in der Schweiz erlassen (Transporte in das nächstgelegene Spital).

  • Bitte loggen Sie sich ins Gönnerportal ein, damit Sie die Adressänderung direkt vornehmen können.

  • Nein. Nur SAC-Jugendmitglieder bis 22 Jahre sind gleichzeitig auch Rega-Gönner.

  • Nicht immer übernehmen die Versicherungen alle anfallenden Transport- oder Rettungskosten, beispielsweise weil es das Krankenversicherungsgesetz nicht vorsieht, die versicherten Leistungen ungenügend sind oder der Vorfall nicht als Unfall gilt. In diesen Fällen entstehen dem Patienten oder je nachdem den Angehörigen Kosten, die je nach Einsatz einige tausend und im Einzelfall mehrere zehntausend Franken betragen können. Mit einer Rega-Gönnerschaft können solche Fälle vermieden werden: Sollten Sie als Gönner je auf die Hilfe der Rega angewiesen sein, so können Ihnen als Dank für Ihre Unterstützung die Einsatzkosten der Rega erlassen werden, wenn Ihre Versicherung oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.

    Aus diesem Grund empfiehlt die Rega eine gute Reiseversicherung und die Rega-Gönnerschaft. Und übrigens: Selbst wenn alle Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden, so bleibt Ihnen dennoch das gute Gefühl, dass die Rega dank Ihrem Beitrag solche Repatriierungen überhaupt erst organisieren und durchführen kann. Als nicht durch den Staat finanzierte Organisation gilt: ohne Gönner keine Rega.

  • Pro Person ist eine Gönnerschaft abzuschliessen: Für die erwachsenen Personen je eine Gönnerschaft von CHF 40.– und für die Kinder unter 18 Jahren eine Gönnerschaft, die kostenlos ist.

  • Ja, jeder Solidaritätsbeitrag ist eine wertvolle Unterstützung für den Betrieb einer kompetenten und professionellen Luftrettung im In- und Ausland. Weiterführende Informationen finden Sie in den Gönnerbestimmungen.

  • Ihre in diesem Jahr erneuerten Ausweise sind noch bis zum 15. Mai des kommenden Jahres gültig. Die Einzahlungsscheine für die Erneuerung werden jedes Jahr während der Monate Januar und Februar zugestellt.

  • Die Gönnernummer finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt oder dem Gönnerausweis.

  • Ihre Gönnerschaft tritt mit der Einzahlung in Kraft und erlischt bei Nichterneuerung am 15. Mai des darauffolgenden Jahres. Der Zeitpunkt der Bezahlung hat keinen Einfluss auf die Dauer der Gültigkeit der Gönnerschaft.

  • Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.

  • Wir verstehen den Wunsch, vollständig auf digitale Medien umzusteigen. Aktuell versenden wir den Gönnerausweis weiterhin in Papierform an alle unsere Gönnerinnen und Gönner. Zusätzlich bieten wir den digitalen Ausweis an, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Wir prüfen derzeit, ob wir künftig die Möglichkeit anbieten können, auf die Papierversion zu verzichten. Sobald diese Option verfügbar ist, werden wir Sie informieren.

  • Nein. Eine lebenslange Gönnerschaft ist nicht möglich. Die Gönnerinnen und Gönner entscheiden jedes Jahr aufs Neue, ob sie der Rega weiterhin ihr Vertrauen schenken wollen. 

  • Auch wenn die Kinder nicht den gleichen Wohnsitz haben wie die Eltern, kann die Gönnerschaft weiterhin von den Eltern bezahlt werden. Für die Kinder sollen die Eltern eine eigene Adresse angeben.

  • Treten bei Reisenden im Ausland medizinische Probleme auf, hilft die Rega mit medizinischer Beratung per Telefon oder organisiert die Rückführung in die Schweiz. Für den Lufttransport von Intensivpatienten stehen drei eigene Ambulanzflugzeuge bereit, die mit modernstem medizinischen Material ausgerüstet sind. Die Patienten werden von einem medizinischen Team der Rega betreut. Sofern es der Zustand des Patienten erlaubt, kann der Transport auch an Bord eines Linienflugzeuges durchgeführt werden. Sie erreichen die Rega-Einsatzzentrale rund um die Uhr über unsere internationale Alarmnummer +41 333 333 333. Da die Rega im Ausland keine erste Hilfe leisten kann, alarmieren Sie bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland immer zuerst die örtlichen Rettungsdienste, einen lokalen Arzt oder ein Spital.

    Mehr dazu finden Sie auch hier:

    So helfen wir im Ausland

  • Nein. In diesem Fall sind die Kosten einer Repatriierung nicht Bestandteil der Gönnervorteile. Die vollumfänglichen Gönnervorteile gelten für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Auslandschweizer.

  • Der Ausweis, sprich die Gönnerschaft, ist immer ab Einzahlungsdatum für das laufende Kalenderjahr gültig. Bei Nichterneuerung der Gönnerschaft erlischt diese per 15. Mai des darauffolgenden Jahres.

  • Nein. Die Rega ist eine gemeinnützige und private Stiftung, welche auf Spendengelder angewiesen ist. Der Gönnerbeitrag ist eine Spende. Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen.

  • Neue Gönnerinnen und Gönner können per Kreditkarte über die Webseite (Rubrik «Gönner werden») zahlen. Bestehende Gönnerinnen und Gönner erhalten mit der Rechnung einen QR-Code für eine Online-Zahlung (mit Kreditkarte u.a.).

  • Nein. Für das Steueramt genügt das Einreichen der Zahlungskopie (auch Auszug der Internet-Zahlung).

  • Die Anrufe auf die Telefonnummer 0844 834 844 werden zum Preis von 7.5 Rappen (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Minute verrechnet, unabhängig vom Ort innerhalb der Schweiz. Falls Sie aus dem Ausland auf die Telefonnummer +41 44 654 32 22 anrufen, gelten die Tarife des entsprechenden Landes.

  • Ja, Sie können sich ins Gönnerportal einloggen und Ihre Daten selbst anpassen.

  • Als Luftrettungsorganisation nimmt die Rega in der Schweiz eine staatliche Aufgabe wahr, ohne vom Staat dafür finanziell unterstützt zu werden. Deshalb ist die Rega auf ihre Gönnerinnen und Gönner angewiesen. Um jedoch die schnelle und unkomplizierte Hilfe aus der Luft dauerhaft zu garantieren, benötigt die Rega zusätzlich Menschen, welche die Rega solidarisch unterstützen. Sei es durch Spenden, sei es durch Erbschaften und Legate.

  • Nein. Eine Gönnerschaft ist persönlich. Jedoch unterstützt die Rega die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des vom Bundesamt für Sport BASPO betriebenen Sportförderprogramms Jugend und Sport (J+S). Die Teilnehmenden (im J+S-Alter) eines Lagers von Jugend+Sport in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten während der Dauer des Lagers als Gönner der Rega. Die Teilnehmenden müssen dazu vor Beginn des Anlasses in der Sportdatenbank erfasst werden.

  • Bei medizinischen Problemen im Ausland erreichen Sie die Rega-Einsatzzentrale rund um die Uhr über unsere internationale Alarmnummer +41 333 333 333 oder per E-Mail ops@­rega.ch.

    Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland alarmieren Sie bitte zuerst die örtlichen Rettungsdienste, den lokalen Arzt oder ein Spital. Erst danach die Einsatzzentrale der Rega. Denn eine Rückführung durch die Rega kann erst erfolgen, wenn Sie bereits hospitalisiert sind. Nach einer Alarmierung nehmen unsere Beratungsärzte in der Regel Kontakt mit dem behandelnden Arzt vor Ort auf und entscheiden nach medizinischen, sozialen und operationellen Gesichtspunkten über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Art etc. eines allfälligen Transportes zurück in die Schweiz.

    Sieht der Rega-Beratungsarzt den Rücktransport als indiziert an, übernimmt der Einsatzleiter die Organisation der Repatriierung – sei es mit einem unserer Ambulanzjets oder einem Linienflugzeug. Die Rega kann ihren Gönnern die Kosten für einen solchen Einsatz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen. Dies gilt jedoch nur für die von uns erbrachten oder organisierten Hilfeleistungen. Was die Aufwendungen für andere Hilfeleistungen im Ausland anbelangt (etwa die Kosten eines Arztbesuchs oder Spitalaufenthalts), so kann die Rega für diese nicht aufkommen.

    Mehr dazu finden Sie auch hier:

  • Die Rega ist weltweit im Einsatz für Menschen in Not und kann mit ihren Ambulanzjets grundsätzlich jedes Land mit einem Flughafen anfliegen. Eine Garantie für eine Repatriierung besteht jedoch nicht – es wäre möglich, dass beispielsweise operationelle, medizinische oder meteorologische Gründe einen Einsatz der Rega verhindern. Bei Ländern mit einer politisch instabilen Lage beurteilen wir laufend, ob das Land respektive die entsprechenden Flughäfen angeflogen werden können.

  • Kinder und Jugendliche können sich bis zum 18. Altersjahr für eine Gönnerschaft registrieren, die kostenlos ist. Jugendliche ab 18 Jahren gelten als Erwachsene, die sich für eine Gönnerschaft (CHF 40.–) anmelden können.

  • Nein, die Gönnerschaft wird automatisch in eine kostenpflichtige Gönnerschaft umgewandelt. Erwachsene ab 18 Jahre können dann entscheiden, ob sie für diese Gönnerschaft aufkommen möchten.

  • Im Gönnerportal informiert der Status neben dem Namen der Gönnerin bzw. des Gönners darüber, ob die Gönnerschaft bereits bezahlt ist.

  • Ja. Sie können unser Contact Center telefonisch (0844 834 844 für Anrufe aus der Schweiz zum Lokaltarif / +41 44 654 32 22 für Anrufe aus dem Ausland) kontaktieren und uns die Angaben der zu beschenkenden Person mitteilen. Die Unterlagen für die Gönnerschaft werden Ihnen oder der zu beschenkenden Person in Geschenkform direkt zugestellt.

  • Nach einem Rettungseinsatz oder bei einer Repatriierung überprüft die Rega, ob die Patientin oder Patient eine Gönnerschaft abgeschlossen hat. Die Daten werden u.a. zu diesem Zweck erhoben. Ausserdem verwendet die Rega die Gönnerdaten, um altersgerecht über ihre Tätigkeit zu informieren.

  • Ja, die Rega-Gönnerschaft gilt auch für Einsätze, die im Kanton Wallis durch die dortigen Rettungsorganisationen geflogen werden. Für Rega-Gönnerinnen und Rega-Gönner ändert sich an den Gönnerbestimmungen dadurch nichts.

  • Die Gönner-Unterlagen werden vollständig an die zahlende Person geschickt – somit erhält auch diese Person die Ausweise für die begünstigten Personen. Einzige Ausnahme bildet die allererste Zustellung des Gönnerausweises an einen begünstigten Neugönner, wenn dies bei der Online-Anmeldung durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens so gewünscht wurde.

  • Sie können den Gönnerbeitrag für jede Person entrichten, unabhängig davon, ob die Person bei Ihnen wohnt oder nicht.

  • Auf dem Gönnerdatenblatt sind die persönlichen Daten, die wir von Ihnen gespeichert haben. Sollten Angaben darauf nicht korrekt sein, zum Beispiel weil Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind, ist das kein Grund zur Sorge: Ihre Gönnerschaft ist davon nicht beeinträchtigt. Wir bitten Sie aber, Ihre Daten via Gönnerportal zu aktualisieren.

  • Nein, denn die Rega bezweckt, in Not geratenen und hilfsbedürftigen Menschen zu helfen. Deswegen operiert sie mit qualitativ hoch stehenden Mitteln und einer ausgebildeten Besatzung mit Notarzt. Ein Rega-Einsatz gilt somit grundsätzlich Menschen. Für die Rettung von Tieren (mit Ausnahme der Nutztiere in der Berglandwirtschaft) sind andere Organisationen zuständig.

  • Die Daten für den Rechnungsversand werden jeweils im Dezember aufbereitet. Aufgrund der grossen Anzahl Gönnerinnen und Gönner können Druck und Versand der Unterlagen bis zu drei Monate dauern.

  • Im Gönnerportal können Sie Anpassungen an Ihren Daten selbst vornehmen, überprüfen, ob die Gönnerschaft bezahlt ist, eine Spendenbescheinigung herunterladen und eine Gönnerschaft abschliessen oder abmelden.

  • Den Registrierungs-Code finden Sie auf dem Gönnerdatenblatt. Falls Sie keinen Code zur Hand haben, können Sie sich mit Ihren Personendaten registrieren oder sich ans Contact Center wenden: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Bei vielen Reisedestinationen machen Impfungen Sinn, bei gewissen Ländern sind diese sogar vorgeschrieben. Lassen Sie sich durch Ihren Hausarzt, bei Fachärzten für Tropenmedizin oder bei Beratungsstellen informieren. Impfungen gehören zu den wichtigsten Vorbeugemassnahmen vor einer Reise.

    Folgende Zentren bieten Beratungen und Impfungen an (Auswahl):

  • Die Gönnerschaft gilt für Nutztiere, solange die Eigentümerin oder der Eigentümer natürliche Personen und Gönnerinnen und Gönner der Rega sind.

  • Über den Link rega.ch/login

  • Bitte wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Grundsätzlich ist jedes Land selbst für seine Luftrettung zuständig. Allerdings besteht ein Abkommen zwischen der Rega und den österreichischen Behörden, wonach die Rega auch auf österreichischem Territorium Personen retten darf. Jedoch sind es die österreichischen Rettungsdienste, welche die Rega alarmieren.

  • Sollte es zu einem Einsatz für einen Patienten mit einem vierbeinigen Begleiter kommen, liegt der Entscheid, ob der Hund im Helikopter mitfliegen kann, bei der Crew. Diese muss auch die Grösse des Tieres und die medizinischen Umstände berücksichtigen. Sollte es nicht möglich sein, den Hund zu transportieren, wird man sich auf jeden Fall darum kümmern, dass dieser auf direktem Weg nach Hause kommt oder Ihnen vertrauten Personen übergeben wird.

  • Selbstverständlich wird – wenn irgendwie möglich – ein Elternteil mitgenommen. Selten kann es jedoch vorkommen, dass dies aus Gewichtsgründen nicht möglich ist.

  • Die Rega freut sich über das grosse Interesse an ihren Einsatzmitteln, kann aber leider auf Anfragen für Mitflüge etc. nicht eingehen. Solche Flüge würden eine aufwändige Organisation bedingen und viele weitere Anfragen mit sich ziehen. Die aufwändige Einsatztätigkeit wird weitgehend durch freiwillige Beiträge und Gönnerbeiträge finanziert. Daher sind wir verpflichtet, die uns anvertrauten Mittel verantwortungsbewusst und zweckgerichtet einzusetzen.

  • Bis 1979 war der offizielle Name auf Deutsch «Schweizerische Rettungsflugwacht», abgekürzt SRFW, auf Französisch «Garde Aérienne Suisse de Sauvetage», abgekürzt GASS, und auf Italienisch «Guardia Aerea Svizzera di Soccorso», abgekürzt ebenfalls GASS. Diese Bezeichnungen sind Zungenbrecher mit uneinheitlichen Abkürzungen. Die Lösung brachte ein zusammengesetzter Name, der bislang als Funkrufname gedient hatte: Rega aus RE (von «REttungsflugwacht») und GA (von «Garde Aérienne» oder «Guardia Aerea»).

  • Laser-Blendungen der Helikopter-Piloten sind tatsächlich ein grosses Thema für die Rega, es gibt jährlich mehrere Vorfälle. Bereits ein handelsüblicher Laser-Pointer genügt, um einen in mittlerer Höhe fliegenden Piloten zu blenden. Diese Blendungen gefährden die Flugsicherheit, sind gefährlich und können im Extremfall zum Kontrollverlust über das Flugzeug und zum Absturz führen. Die Rega-Piloten sind gehalten, solche Vorkommnisse bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Die Täter verhalten sich strafbar und müssen gravierende straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen befürchten. Solches Handeln hat mit einem Lausbubenstreich nichts mehr zu tun. Die Rega meldet Laser-Blendungen auch dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

  • Sie können sich den Link nochmals senden lassen. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Der Login-Link ist 24 Stunden gültig. Bei Fragen wenden Sie sich ans Contact Center: 0844 834 844 oder via Kontaktformular.

  • Am hilfreichsten sind für die Rega-Einsatzzentrale folgende Angaben zum Unfallort:

    • Gemeindename oder Ortschaftsname
    • Flurname
    • wenn möglich Schweizer Koordinaten (Format: XXX XXX / YYY YYY)
    • Meter über Meer
    • Wetter (Sicht, Wind)
    • für die Helikopterrettung: Hindernisse im Unfallgebiet (Kabel, Leitungen)?
    • Braucht es eine Rettungswinde oder besteht eine Landemöglichkeit?
    • Weitere Angaben zur Unfallursache; was ist wo und wann geschehen?
    • Anzahl Patienten und Art der Verletzung (Alter / Bewusstseinszustand / Atmung)

    Merkblatt: Alarmierung Rettungshelikopter

  • Basierend auf dem technischen Kommunikationskonzept der Rega gilt:

    • Der analoge R-Kanal ist der Führungskanal für die Kommunikation zwischen der Rega Einsatzzentrale und den Helikopter-Crews sowie der Alpinen Rettung Schweiz (ARS)
    • Die Einweisung der Helikopter im Endanflug durch Partnerorganisationen am Boden erfolgt entweder auf dem Polycom DMO-Kanal D481 oder auf dem analogen K-Kanal.

    Technisches Kommunikationskonzept der Rega

     

     

  • Es sehen nur diejenigen Personen Ihren Live-Standort, welche den aus der Rega-App versendeten Link kennen. Zur Anzeige des Standortes müssen auch die Empfänger des Links die Rega-App installiert haben.

  • Ja, die Test-Alarmierung funktioniert auch im Ausland. Je nach Vertrag bei Ihrem Mobilfunkanbieter können für Sie dadurch Kosten anfallen.

  • Ja, die Rega stellt sicher, dass die Personendaten der Gönnerinnen und Gönner vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Zu den Datenschutzbestimmungen.

  • Ja. Aber zur Übermittlung des Live-Standortes an die Rega oder an Ihre Kontakte benötigt die Rega-App eine mobile Datenverbindung. Je nach Vertrag bei Ihrem Mobilfunkanbieter können dadurch Kosten anfallen.

  • Während Aktivitäten (z.B. beim Wandern) können Sie Ihren Live-Standort mit der Rega und zusätzlich Ihren eigenen Kontakten teilen. Freunde oder Angehörige können so Ihre Route verfolgen.

    Im Ernstfall kann Ihr letzter Standort ermittelt und Hilfe gesendet werden. Sie können die Rega auch für eine Person alarmieren, welche den Standort mit Ihnen geteilt hat, jedoch selbst nicht mehr in der Lage ist, eine Alarmierung auszulösen. Zusätzlich zu Ihrem Standort wird dann auch der Standort der Person in Not an die Rega-Einsatzzentrale übermittelt – damit medizinische Hilfe so rasch wie möglich dahin kommt, wo sie gebraucht wird.

  • Für das erfolgreiche Absetzen eines Alarms benötigen Sie eine zumindest minimale Verbindung mit einem Mobilfunknetz. Ohne jeglichen Netzempfang kann der Alarm nicht abgesetzt und damit auch kein telefonischer Kontakt mit der Einsatzzentrale hergestellt werden.

  • Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Umkreis von 50 Metern um einen startenden, landenden oder schwebenden Helikopter mit Böenspitzen von mehr als 50 km/h gerechnet werden muss. Die Topographie des Geländes hat einen entscheidenden Einfluss auf die Ausbreitung des Rotorabwindes.

  • Mit der Test-Alarmierung können Sie überprüfen, ob die Alarmierung im Ernstfall einwandfrei funktioniert. Dabei wird kontrolliert, ob Ihr Standort abgefragt und übermittelt werden kann. Nach dem erfolgreichen Absetzen Ihres Testalarms erscheint eine Bestätigungsmeldung. Es wird kein Anruf an die Rega-Einsatzzentrale ausgelöst.

  • Kinder, die mit der Rega rätseln, malen und basteln oder Neues lernen möchten, sind hier genau richtig.

    Kinder unter 12 Jahren, die über eine Rega-Gönnerschaft verfügen, sind Mitglied im RegaCLUB und können so zusätzlich von exklusiven Aktivitäten profitieren. Eine Rega-Gönnerschaft ist Voraussetzung, um RegaCLUB-Mitglied zu werden. Für Kinder und Jugendliche ist die Gönnerschaft bei der Rega kostenlos.

  • Wir empfehlen immer zuerst die Recherche auf unserer Internetseite. Um den Einstieg ins Thema zu erleichtern, haben wir hier eigens für Schüler wertvolle Tipps und Informationen zusammengestellt.

  • Wenn Sie in den vergangenen zwei Stunden mit Ihrem Mobiltelefon eine Notfallzentrale wie die 1414 (Rega) oder die 144 (Sanitätsnotruf) alarmiert haben, dann können diese Notfallorganisationen nachvollziehen, mit welcher Mobilfunkantenne bzw. mit welcher Zelle des Mobilfunknetzes Ihr Mobiltelefon zuletzt in Kontakt war. Im Gebirge ist diese «Ortung» allerdings wegen der grossen Reichweiten der Mobilfunkantennen ziemlich ungenau - die Werte können um mehrere Dutzend Kilometer abweichen und erlauben oft keine genaue Lokalisierung. Dennoch ist es ein Hilfsmittel mehr, um einen möglichen Standort rasch einzugrenzen. Dieses Verfahren funktioniert im Moment allerdings nicht bei allen Mobiltelefonen.

    Sind Sie im Besitze eines Smartphones, lohnt es sich, die kostenlose Rega-App herunterzuladen:

    Die Rega-App übermittelt bei einer Alarmierung sogleich die Koordinaten des Anrufers an die Rega und stellt danach eine Telefonverbindung mit der Einsatzzentrale her. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Alarmierenden leitet die Rega dann die Rettung ein. Damit die Ortungsfunktion der Applikation funktioniert, muss das GPS-Signal in den Smartphone-Einstellungen aktiviert sein. Und besonders wichtig: Für die Alarmierung über die Rega-App braucht es ausreichend Mobilfunk-Empfang.

    Die Kartenfunktion der Applikation zeigt zudem den eigenen Standort an oder berechnet die Koordinaten zu einem beliebigen Ort in verschiedenen Formaten.

  • Sollten Sie sich im Notfall nicht sicher sein, ob Sie sich noch in der Schweiz oder bereits im Ausland befinden, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich via die Rega-App zu alarmieren.

    Wenn Sie hingegen sicher sind, dass Sie sich im Ausland befinden, alarmieren Sie einen örtlichen Rettungsdienst, die europäische Notrufnummer 112 oder wählen Sie die 911. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Rettung bei Notsituationen ausserhalb der Schweiz so schneller anlaufen kann.

  • Für das Wallis ist die Kantonale Walliser Rettungsorganisation KWRO zuständig (Telefon 144).

    Weitere Informationen zum Notfunk finden Sie hier:
    Notfunk im Rettungswesen

  • Die Voraussetzung für eine RegaCLUB-Mitgliedschaft ist die Rega-Gönnerschaft. Wenn Ihr Kind bereits Rega-Gönnerin oder -Gönner ist, ist es auch Mitglied im RegaCLUB.

    Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag ist eine Rega-Gönnerschaft kostenlos. Das heisst, dass die Rega die Kosten für einen Einsatz erlassen kann, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss. Die detaillierten Gönnerbestimmungen finden Sie hier.

    Falls Ihr Kind noch über keine Rega-Gönnerschaft verfügt, können Sie diese hier kostenlos abschliessen.

  • Lösen Sie mit der SOS-Funktion Ihres Satelliten-Kommunikationsgerätes einen Notruf aus, so wird dieser an ein internationales Notrufzentrum übermittelt. Dieses alarmiert dann weltweit die im jeweiligen Gebiet zuständigen Rettungsdienste. Im Falle der Schweiz wird ein solcher Notruf an die Rega übergeben.

    Möchten Sie die Rega direkt und ohne zeitliche Verzögerung alarmieren, so empfehlen wir Ihnen, in Ihrem Gerät die E-Mail-Adresse alarm@­rega.ch zu hinterlegen und unsere Einsatzzentrale im Notfall auf diesem Weg zu kontaktieren. Mit einer Meldung an diese Adresse wird uns zudem Ihr aktueller Standort übermittelt und wir können Ihnen direkt antworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Option nur in der Schweiz und im Schweizer Grenzgebiet gilt. Sobald Sie sich im Ausland befinden, raten wir Ihnen die Einstellungen in Ihrem Gerät zurückzusetzen und via SOS-Button zu alarmieren.

    Und: Wenn immer Sie Mobilfunkempfang haben, empfehlen wir Ihnen in der Schweiz die Alarmierung via unsere Alarmnummer 1414 oder die Rega-App.

  • Die Rega-App ist in der Schweiz, Liechtenstein und den umliegenden Ländern Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich verfügbar.

    In anderen Stores ist die Rega-App derzeit nicht verfügbar.

  • Die Rega stützt sich finanziell auf zwei wesentliche Fundamente: Einerseits die zahlreichen Gönnerbeiträge der Schweizer Bevölkerung, andererseits die Erträge aus der Einsatztätigkeit (Zahlungen von Versicherungen etc.). Die Gönnerbeiträge machen rund 60 % der Erträge der Rega aus – das heisst, die Tätigkeit der Rega wird überwiegend von den Gönnerinnen und Gönnern getragen. Die Rega erbringt ihre Leistungen ohne Subventionen der öffentlichen Hand.

    Da die Rega ihre Rettungshelikopter und Ambulanzflugzeuge ausschliesslich für Rettungs- und Ambulanzflüge freihält und keine anderen kommerziellen Aktivitäten betreibt, ist die Einsatztätigkeit der Rega finanziell nicht selbsttragend. Das lässt sich mit einer Feuerwehr vergleichen, deren Einsatzfahrzeuge auch nicht kommerziell genutzt werden können und deren Alarmbereitschaft nicht kostendeckend ist. Die permanente Einsatzbereitschaft der Rega erlaubt keine zusätzliche Auslastung der Helikopter und Flugzeuge durch kommerzielle, nicht medizinisch notwendige Flüge.

    Die Einsatzbereitschaft auch bei Nacht und in abgelegenen Gebieten bindet grosse finanzielle Mittel. Zudem müssen die Infrastruktur und die Einsatzmittel von Zeit zu Zeit erneuert werden, wenn die Flotte auch in Zukunft dem neuesten Stand der Sicherheit und der medizinischen Ausrüstung angepasst sein soll. Möglich wird dies durch die Gönnerbeiträge.

    Die Frage, ob die Ausgaben in der Schweizer Luftrettung berechtigt sind, ist müssig. Aviatik und Medizin sind Arbeitsbereiche, in denen Stillstand Rückschritt bedeutet. Spitzenleistungen von heute sind schnell die Antiquitäten von morgen. Die Rega wird auch weiterhin bewusst an zwei Elementen nicht sparen wollen: beim Personal und beim Einsatzmaterial. Wo täglich Minuten über Leben oder Tod entscheiden, ist auf beiden Ebenen das Beste gut genug.

  • Der Emergency- oder Notfunk-Kanal (161.300 MHz) steht gesamtschweizerisch allen für die Alarmierung in Notfällen zur Verfügung, wenn der Alarm per Telefon nicht möglich ist. Über diese Frequenz kann direkt Hilfe angefordert werden. Der Notfunk-Kanal wird von der Einsatzzentrale der Rega überwacht.

    Das Notfunknetz benutzt die Infrastruktur des Rega-Funknetzes. Die damit erreichte Abdeckung ist zwar gross, es bleiben aber gewisse Gebiete ohne Funkkontakt. Ein Alarm über den E-Kanal der Rega kann nicht von jedem Ort der Schweiz aus erfolgen.

    Bitte beachten Sie beim Kauf eines neuen Notfunkgerätes, dass dieses den Tonsquelch 123.0 Hz aussendet.

    Weitere Informationen zum Notfunk finden Sie hier:

  • Wenn immer möglich, empfehlen wir die Alarmierung via die Notfall-App der Rega oder via die Telefonnummer 1414. Falls dies nicht gelingt, so wechseln Sie Ihren Standort oder versuchen Sie über die europäische Notrufnummer 112 zu alarmieren. Ist gar kein Mobilnetz vorhanden, gibt es auch die Möglichkeit via Notfunk auf dem Emergency-Kanal Hilfe zu rufen. Dazu benötigen Sie ein Notfunkgerät.

    Weitere Informationen zum Notfunk finden Sie hier:
    Notfunk im Rettungswesen

  • Genaue Koordinaten, sei es vom GPS oder manuell aus der Landeskarte abgelesen, sind der Rega-Einsatzzentrale eine grosse Hilfe. Die Einsatzzentrale übermittelt nach dem Alarm die Koordinaten an den Rettungshelikopter und dieser kann mit Hilfe seiner Navigationshilfsmittel den Einsatzort punktgenau anfliegen. Aufwändige und zeitraubende Suchaktionen können so vermieden werden.

    Bitte beachten Sie: Ein GPS braucht nach dem Aufstarten normalerweise einige Minuten, bis es eine exakte Positionsangabe ermöglicht. Schon vorher sollte man sich vergewissern, dass man weiss, mit welchem Knopf oder in welchem Menü des Geräts man sich die Koordinaten anzeigen lassen kann. In einer Stresssituation kann es vorkommen, dass man eine Zahl oder eine Kommastelle verwechselt. Es ist also wichtig, Ruhe zu bewahren und die GPS-Koordinaten exakt, unter Angabe von Kommastellen oder Abständen, abzulesen. Am besten stellen Sie das GPS auf das Schweizer Koordinatensystem ein (englisch: Swiss Grid), so liefert es einfache Zahlen und unverwechselbare Angaben.

    Ein letzter Hinweis: Verlassen Sie sich nie nur auf Ihr GPS – es kann im entscheidenden Moment aufrund leeren Batterien ausfallen oder bei einem Unfall kaputt gehen. Sie sollten Ihren Standort auch ohne GPS kennen und beschreiben können, möglichst mit Ortsangaben, wie sie auf den Schweizer Landeskarten vermerkt sind. Es ist also empfehlenswert, eine Wanderkarte mit auf die Tour zu nehmen. Und keinesfalls darf das Mitführen eines GPS dazu verleiten, höhere Risiken einzugehen, zum Beispiel bei schlechter Sicht.

    GPS: 6 Tipps für den richtigen Umgang:

    • Reichen die Batterien / Akkus für die geplante Tour aus?
    • Weiss ich, wie und wo ich die Koordinaten-Angaben finde?
    • Schweizer Koordinatensystem (Swiss Grid) eingestellt?
    • Vorsicht Stress: Angaben präzise ablesen
    • Keine höheren Risiken wegen GPS eingehen
    • Trotz GPS immer eine Landeskarte mitführen (Massstab 1:50'000 oder 1:25'000)

    Die Rega-App übermittelt bei einer Alarmierung die Koordinaten des Anrufers an die Rega und stellt eine Telefonverbindung mit der Einsatzzentrale her. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Alarmierenden leitet die Rega dann die Rettung ein. Damit die Ortungsfunktion der Applikation funktioniert, muss das GPS-Signal in den Smartphone-Einstellungen aktiviert sein. Und besonders wichtig: Für die Alarmierung über die Rega-App braucht es ausreichend Mobilfunk-Empfang.

    Die Kartenfunktion der Applikation zeigt zudem den eigenen Standort an oder berechnet die Koordinaten zu einem beliebigen Ort in verschiedenen Formaten.

  • Ist Ihr Handy mit der SIM-Karte eines schweizerischen Netzbetreibers ausgerüstet, so wählen Sie 1414 ohne Vorwahl oder aus dem Ausland +41 333 333 333. Wenn Ihr Handy mit einer SIM-Karte eines ausländischen Netzbetreibers ausgerüstet ist und Sie in der Schweiz die Rega alarmieren wollen, so wählen Sie die 1414 ohne Vorwahl.

  • Einsätze auf Gletschern werden in der Regel in Zusammenarbeit der zwei Organisationen Rega und SAC/Alpine Rettung Schweiz durchgeführt. Die Helikoptercrews auf den Rega-Gebirgsbasen werden bei Einsätzen im anspruchsvollen Gelände von einem Rettungsspezialist Helikopter des SAC begleitet. Sie kennen die alpinen Gefahren auf den Gletschern und wissen, wie man sich auf diesem Terrain sicher bewegt. Für die erschwerte fliegerische Tätigkeit und Landungen im Gebirge sind alle Rega-Helikopterpiloten ausgebildet und werden jährlich in einem vorgeschriebenen Check geprüft.

    Die SAC-Retter sind am Spaltenrettungscontainer und in der improvisierten Rettungstechnik ausgebildet. Auch diese Personen besuchen jährlich Rettungskurse, an denen das notwendige Wissen vermittelt wird. Die SAC-Rettungsstationen und die Regionalvereine der Alpinen Rettung Schweiz ARS führen diese Kurse durch.

  • Wenn diese Anzeige erscheint, dann haben Sie zwar Netzversorgung, befinden sich aber nicht im Empfangsbereich des Netzes Ihres eigenen Anbieters oder Ihr Prepaid-Konto ist leer. Folglich können Sie keine normalen Telefongespräche führen. Notrufe sind in dieser Situation trotzdem möglich. Sie können die Rega über die Notrufnummer 1414 erreichen, sofern Ihr Smartphone mit einer SIM-Karte ausgestattet ist.

    Wenn Sie sich jedoch gänzlich ausserhalb der Reichweite der Mobiltelefonnetze befinden, z.B. in sehr abgelegenen inner- und hochalpinen Regionen, ist die Alarmierung per Mobiltelefon nicht mehr möglich. In inner- und hochalpinen Gebieten empfiehlt sich deshalb noch immer das Mittragen eines Notfunkgerätes, mit dem auf das Rega-Funknetz zurückgegriffen werden kann.

    Weitere Informationen zum Notfunk finden Sie hier:
    Notfunk im Rettungswesen

  • Ja, die Rega kann in Ausnahmefällen auch per SMS an die Nummer 1414 alarmiert werden. Dies ist ausschliesslich dann sinnvoll, wenn der Empfang für eine Telefonverbindung nicht ausreicht (ein SMS benötigt eine weniger starke Netz-Verbindung als ein Telefongespräch) oder der Akku tatsächlich so leer ist, dass kein Gespräch mehr möglich ist. Wenn immer möglich ist die Alarmierung per Telefongespräch vorzuziehen, damit die Einsatzleitung am Telefon Rückfragen zur Situation vor Ort stellen kann. Ausserdem können SMS in Einzelfällen nicht beim Empfänger ankommen, weshalb es sich nicht um eine zuverlässige Alarmmethode handelt. Bei Alarmierung per SMS ist das wichtigste: Eindeutige Ortsangaben und/oder Koordinaten und evtl. ein Stichwort zum Unfallhergang oder zur Verletzung.

    Hinweis: Besitzen Sie ein Mobiltelefon eines ausländischen Providers oder befinden Sie sich im an die Schweiz grenzenden Ausland, so ist für eine Alarmierung via SMS die Nummer +41 76 601 14 14 zu verwenden.

  • Für gehörlose Personen empfehlen wir Folgendes:

    Laden Sie sich die Rega-App auf Ihr Smartphone und tragen Sie unter «Profil» im Feld «Nachname» Ihren Namen sowie die folgende Klammerbemerkung ein: (Gehörlos, via SMS). Wichtig: Schreiben Sie die Klammerbemerkung (Gehörlos, via SMS) nur in das Feld «Nachnamen» – dieses Feld wird immer an die Rega-Einsatzzentrale übermittelt.

    In einem Notfall können Sie die Rega über die App alarmieren. Die Rega-Einsatzzentrale ist dank der übertragenen Daten über die Gehörlosigkeit informiert, und wird via SMS mit Ihnen Kontakt aufnehmen und auch die weiteren Angaben zum Notfall via SMS erfragen.

  • Eine solche ICE-Angabe, die Sie vielleicht in Ihrem Handy abgespeichert haben, kommt erst dann zum Zug, wenn die Arbeit der Rega in den allermeisten Fällen bereits abgeschlossen ist. Direkt auf der Unfallstelle, wo sich die Rega normalerweise befindet, ist sie (noch) nicht von Bedeutung, da es hier in erster Linie darum geht, den Patienten so schnell wie möglich ins Spital zu bringen. Die Personalien haben in dieser Situation keine Priorität. Die Rega fragt nicht primär «Wie heisst der Patient?», sondern «Was braucht der Patient?». Für die Benachrichtigung der Angehörigen bleibt in dieser Phase leider meist kein Raum.

    Erst im Spital wird die Frage nach der Benachrichtigung von Angehörigen und damit auch die Frage nach einer allfällig gespeicherten ICE-Nummer wichtig. Dann allerdings ist die Rega meistens schon nicht mehr involviert.

    Wir können uns vorstellen, dass es durchaus Sinn macht, eine so genannte ICE-Nummer im eigenen Handy zu speichern. Ob es im Ernstfall von Nutzen ist, können wir nicht beurteilen, da wir - wie ausgeführt - in dieser Situation nicht mehr beim Patienten, sondern bereits zurück auf der Basis oder auf dem nächsten Einsatz sind.