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Rega-Gönnerschaft: Ihre Vorteile bei einem Rettungseinsatz

Gönnerinnen und Gönner halten die Rega in der Luft. Das Schweizer Modell der Luftrettung basiert auf Solidarität. Eine Gönnerschaft bietet jedoch nicht nur Unterstützung, sondern auch konkrete Vorteile im Falle eines Rega-Einsatzes. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Rega den Kostenerlass nach einem Einsatz gewährt und worin der Unterschied zu einer Versicherung liegt.

Wer bezahlt einen Rettungseinsatz?

Wer die Kosten übernimmt, wird im Nachgang zu einem Einsatz geprüft. Grundsätzlich bezahlen diejenigen Personen, respektive deren Versicherungen, die effektiv gerettet wurden. Muss kein Versicherer für die Einsatzkosten aufkommen, so kann die Rega gemäss Gönnerbestimmungen ihren Gönnerinnen und Gönner als Dank die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen erlassen. 

Was sind die Vorteile, die ich als Gönnerin oder Gönner der Rega habe?

Ohne Gönnerinnen und Gönner gäbe es keine Rega. Nur mit deren Unterstützung kann die Rega schweizweit die medizinische Grundversorgung aus der Luft sicherstellen und im Notfall innerhalb von wenigen Minuten bei Patienten eintreffen. Die Gönnerinnen und Gönner sorgen also mit ihren Beiträgen dafür, dass ihnen im Notfall rasch geholfen werden kann. Das ist der primäre Nutzen einer Gönnerschaft.

Als Dank für diese Unterstützung kann die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern gemäss den Gönnerbestimmungen aber auch die Kosten für Einsätze erlassen, falls keine Versicherung dafür aufkommen muss. Und sie tut es auch: Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsätze, die nicht von Versicherungen übernommen werden.

Bei medizinischen Problemen im Ausland werden Gönnerinnen und Gönner von den Rega-Beratungsärzten beraten. Sieht der Rega-Beratungsarzt den Rücktransport als medizinisch indiziert an, übernimmt die Einsatzleiterin die Organisation der Repatriierung – sei es mit einem unserer Ambulanzjets oder einem Linienflugzeug. Auch hier erlässt die Rega ihren Gönnerinnen und Gönnern diejenigen Kosten, für die kein Versicherer aufkommen muss.

Wieso steht in den Gönnerbestimmungen, dass die Rega die Kosten erlassen kann? Ist sie gegenüber ihren Gönnerinnen und Gönnern nicht verpflichtet, dies zu tun?

Im letzten Jahr hat die Rega ihren Gönnerinnen und Gönner mehr als 14 Millionen Schweizer Franken erlassen für Einsatzkosten, die nicht von Versicherungen übernommen wurden. Die Rega ist aber keine Versicherung, sondern eine gemeinnützige und private Stiftung. Der Gönnerbeitrag ist rechtlich gesehen eine Spende, und der Kostenerlass gewährt die Rega ohne Rechtspflicht, daher auch die «Kann-Formulierung» in den Bestimmungen. Im Gegensatz zu einer Versicherung kennt die Rega keine Ausschlüsse, wie zum Beispiel vorbestehende Krankheiten. 

Wenn die Versicherung des Arbeitgebers die Transportkosten bei Unfällen vollständig übernimmt, ist eine Rega-Gönnerschaft für unfallversicherte Arbeitnehmer dann überhaupt noch sinnvoll?

Die Rega wird häufig mit Unfällen in Verbindung gebracht, aber in fast der Hälfte aller Helikopter-Einsätze helfen die Rega-Crews einem Patienten der akut erkrankt ist, also beispielweise bei einem Herz-Kreislauf-Problem oder einem Hirnschlag. Bei Erkrankungen gelten andere Versicherungsleistungen als bei einem Unfall. 

Für Personen, die über die Krankenkasse versichert sind, übernimmt die Krankenkasse bei einer anerkannten Rettung 50% der Kosten, jedoch maximal 5000 CHF pro Jahr. 

Wenn eine erwerbstätige Person verunfallt und der Unfall anerkannt wird, übernimmt die Unfallversicherung in den allermeisten Fällen 100% der Rettungskosten.

In mehreren hundert Einsätzen pro Jahr retten wir aber auch Menschen in Not, die weder verletzt noch erkrankt sind, beispielsweise weil sie sich verstiegen haben oder weil eine Suchaktion nach ihnen ausgelöst wurde. Diese Kosten übernimmt oft keine Versicherung.

Grundsätzlich profitiert die ganze Schweizer Bevölkerung von einer Gönnerschaft, weil diese überhaupt erst dafür sorgt, dass es die Rega gibt und dass dadurch im Notfall medizinische Hilfe aus der Luft verfügbar ist. Auf jeder der schweizweit 14 Einsatzbasen sind rund um die Uhr eine Notärztin, ein Pilot und eine Rettungssanitäterin sowie ein Rettungshelikopter einsatzbereit. Diese so genannte Vorhalteleistung kann die Rega nur dank Gönnerinnen und Gönnern finanzieren. Auch die Hilfe der Rega im Ausland ist nur dank Gönnerinnen und Gönnern möglich.

Welche Kosten kommen nach einem Rettungseinsatz auf mich zu, wenn ich nicht Rega-Gönner bin?

Die Einsatzkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Einsatzes und der benötigten Einsatzmittel und -kräfte. Allgemein gilt: Je komplexer ein Einsatz ist und je länger er dauert, desto höher fallen die Kosten aus. Ein Einsatz eines Rega-Helikopters kostet im Schnitt rund 4500 Franken, ohne die Hilfe von zusätzlichen Fachspezialisten wie den Bergrettern der Alpinen Rettung Schweiz. Für aufwändige Einsätze, wie beispielsweise Such- oder Lawineneinsätze mit vielen Einsatzkräften, können durchaus Kosten von mehreren zehntausend Franken anfallen. 

Eine Repatriierung mit dem Rega-Jet hängt von der Flugzeit ab. Eine Repatriierung aus Thailand beispielsweise kostet mehr als 100 000 Franken, eine aus Spanien ungefähr 30 000 Franken.

Gilt die Rega-Gönnerschaft auch, wenn ich von einem anderen Luftrettungsdienst transportiert werde?

Die Rega-Gönnerschaft gilt auch für Einsätze von anderen Luftrettungsorganisationen, die über ähnliche Gönnersysteme verfügen und mit denen eine gegenseitige Abmachung besteht, wie die Air Zermatt und die Air-Glaciers. Ansonsten ist die Bedingung für einen Kostenerlass, dass die Rega den Einsatz koordiniert oder organisiert hat, also den Rettungshelikopter einer anderen Organisation direkt für den Einsatz aufgeboten hat.

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