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Rega reicht «Baugesuch» für neuen Hauptsitz in Kägiswil (OW) ein

Die Rega hat heute, 18. Dezember, das Plangenehmigungsgesuch (Baugesuch) für ihren neuen Hauptsitz in Kägiswil (OW) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Mit diesem Schritt treibt die Rega das Projekt planmässig voran und schafft eine zentrale Voraussetzung für die weitere Entwicklung ihres zukünftigen Verwaltungs- und Wartungsstandorts.

Der neue Hauptsitz der Rega soll beim Flugplatz Kägiswil realisiert werden und Platz für rund 200 Arbeitsplätze umfassen, darunter die nationale Luftrettungszentrale, die Verwaltungseinheiten der Rega, den Hauptsitz der Alpinen Rettung Schweiz sowie den technischen Unterhaltsbetrieb der Helikopterflotte. Da die Rega ihren heutigen Standort am Flughafen Zürich aufgrund des Baus einer neuen Pistenumrollung bis spätestens Ende 2030 verlassen muss, ist eine zügige Realisierung der neuen Infrastruktur notwendig. Der Standort in der Zentralschweiz bietet die räumlichen, betrieblichen und aviatischen Voraussetzungen, um die langfristigen Anforderungen der Rega zu erfüllen. Noch nicht entschieden ist die Frage, wo künftig die drei Ambulanzjets der Rega und die dazugehörigen Verwaltungseinheiten ein neues Zuhause finden werden.

Umnutzungsverfahren läuft

Damit die Rega ihren neuen Hauptsitz in Kägiswil bauen kann, muss der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil in ein ziviles Helikopterflugfeld umgewandelt werden. Dieses sogenannte Umnutzungsverfahren wird vom Bund koordiniert und ist noch nicht abgeschlossen. Die heutige Eingabe des Plangenehmigungsgesuchs zur Vorprüfung erfolgt in Abstimmung mit diesen übergeordneten Arbeiten und markiert einen wichtigen Meilenstein für das Gesamtprojekt.

Plangenehmigungsverfahren

Das Plangenehmigungsgesuch ist der offizielle Bauantrag, den ein Projektträger beim BAZL einreichen muss, wenn er eine luftfahrttechnische Anlage wie einen Hangar, eine Einsatzzentrale oder einen Landeplatz bauen möchte. Das BAZL prüft dabei die technischen, sicherheitsrelevanten und umweltrechtlichen Anforderungen und koordiniert die Beteiligung von Bund, Kanton, Gemeinde und betroffenen Stellen. Die Plangenehmigung ersetzt die kantonale Baubewilligung und ist Voraussetzung für die Realisierung eines Projekts.

 

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